Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie in Unterricht und Prüfung
Ein Nachteilsausgleich ändert, unter welchen Bedingungen ein Kind mit Dyskalkulie arbeitet und geprüft wird — nicht, was es lernen soll. Hier lesen Sie, was üblich ist, wie er sich vom Notenschutz unterscheidet und wie Sie ihn beantragen.
Aktualisiert
Kurz gesagt
Was ist ein Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie?
Ein Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie ist eine Anpassung der Arbeits- und Prüfungsbedingungen, die einen Nachteil durch die Rechenstörung ausgleicht, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken — zum Beispiel mehr Zeit in Klassenarbeiten, zugelassene Hilfsmittel wie Zahlenstrahl, Einmaleins-Tafel oder Taschenrechner, übersichtlicher gestaltete Aufgabenblätter oder ein ruhiger Raum. Davon zu unterscheiden ist der Notenschutz, der von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung abweicht. Die Regeln legt jedes Bundesland selbst fest, auch Nordrhein-Westfalen; in der Regel entscheidet die Schule auf Antrag, meist auf Grundlage eines fachlichen Gutachtens.
- Ein Nachteilsausgleich ändert die Bedingungen, nicht die Anforderungen.
- Notenschutz ist etwas anderes: Er weicht von der üblichen Bewertung ab.
- Die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland, auch in NRW.
- Meist wird ein fachliches Gutachten als Nachweis verlangt.
3–7 %
der Kinder haben Schätzungen zufolge eine Dyskalkulie — an den meisten Schulen gibt es also Kinder, die einen Nachteilsausgleich brauchen1
Bis ins Erwachsenenalter
bleiben Zahlenschwierigkeiten meist bestehen — deshalb zählt ein Nachteilsausgleich auch in Ausbildung und Studium2
So beantragen Sie einen Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie
Der genaue Ablauf hängt von Bundesland und Schule ab, die folgenden Schritte gelten aber fast überall. Fangen Sie früh an: Vor Abschlussprüfungen gibt es oft Fristen.
- 1
Beobachtungen aufschreiben
Notieren Sie die konkreten Schwierigkeiten mit Zahlen — langsam bei Zahlensätzen, unsicher beim Stellenwert, blockiert bei Aufgaben auf Zeit — und seit wann sie bestehen. Ein kostenloses Screening-Profil hilft zu beschreiben, welche Fähigkeiten betroffen sind.
- 2
Mit der Mathematiklehrkraft sprechen
Teilen Sie Ihre Notizen und fragen Sie, was der Lehrkraft aufgefallen ist. Manche Anpassungen im Unterricht, etwa ein Zahlenstrahl auf dem Tisch oder weniger Aufgaben pro Blatt, können sofort beginnen.
- 3
Ein fachliches Gutachten einholen
Für einen förmlichen Nachteilsausgleich verlangen Schulen meist einen Nachweis, zum Beispiel ein Gutachten von Kinder- und Jugendpsychiatern, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder (Schul-)Psychologen. Fragen Sie die Schule, welcher Nachweis in Ihrem Bundesland anerkannt wird.
- 4
Den Antrag schriftlich stellen
Richten Sie den Antrag schriftlich an die Schulleitung, legen Sie das Gutachten bei und nennen Sie die Maßnahmen, die Sie sich wünschen. So gibt es ein Datum und einen Vorgang, auf den Sie sich beziehen können.
- 5
Die Maßnahmen festhalten lassen
Achten Sie darauf, dass jede Maßnahme schriftlich festgehalten wird, einschließlich wann sie gilt — im Unterricht, in Klassenarbeiten, in zentralen Prüfungen. Klären Sie, ob für Abschlussprüfungen ein eigener Antrag nötig ist.
- 6
Regelmäßig überprüfen
Bitten Sie mindestens einmal im Schuljahr um eine Überprüfung — und immer dann, wenn Ihr Kind die Schule wechselt, in eine Prüfungsphase kommt oder eine Maßnahme nicht hilft.
Nachteilsausgleich und Notenschutz bei Dyskalkulie: der Unterschied
Ein Nachteilsausgleich ändert, wie ein Kind arbeitet oder geprüft wird, damit es zeigen kann, was es kann. Die fachlichen Anforderungen bleiben gleich. Bei Dyskalkulie liegt der Nachteil meist bei Tempo und Verlässlichkeit im Umgang mit Zahlen: Zahlensätze abrufen, Zahlen im Kopf behalten, Ziffern richtig untereinander schreiben, einschätzen, ob ein Ergebnis stimmen kann.
Notenschutz geht einen Schritt weiter: Er weicht von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung ab, etwa indem bestimmte Leistungen nicht oder anders gewichtet bewertet werden. Weil Notenschutz die Vergleichbarkeit der Noten berührt, sind die Regeln dafür meist strenger, und je nach Bundesland kann er im Zeugnis vermerkt werden. Ob und wie Notenschutz bei Dyskalkulie überhaupt vorgesehen ist, unterscheidet sich zwischen den Ländern.
Beides ersetzt keine Förderung. Ein Nachteilsausgleich macht es möglich, Wissen zu zeigen, während die Grundlagen durch gezielte Dyskalkulie Förderung weiter aufgebaut werden.3,4
| Merkmal | Nachteilsausgleich | Notenschutz |
|---|---|---|
| Was sich ändert | Die Bedingungen: Zeit, Hilfsmittel, Gestaltung, Raum | Die Bewertung: Teile werden nicht oder anders bewertet |
| Anforderungen | Bleiben gleich | Werden in der Bewertung angepasst |
| Typische Beispiele | Mehr Zeit, Taschenrechner, Einmaleins-Tafel, ruhiger Raum | Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, Verzicht auf die Bewertung einzelner Teile |
| Zeugnisvermerk | In der Regel nicht | Je nach Bundesland möglich |
| Wer entscheidet | Die Schule nach den Regeln des Landes | Die Schule oder Schulaufsicht nach den Regeln des Landes |
Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie im Unterricht
Viele Anpassungen im Unterricht kosten nichts und können von der Lehrkraft selbst umgesetzt werden. Sie wirken am besten, wenn sie mit dem Kind abgesprochen, konsequent genutzt und jedes Halbjahr überprüft werden.5
- Ein Zahlenstrahl, eine Hundertertafel oder eine Stellenwerttafel auf dem Tisch.
- Einmaleins-Tafel, Zahlzerlegungs- oder Formelübersicht in Unterricht und Stillarbeit.
- Anschauungsmaterial — Plättchen, Steckwürfel, Dienes-Material — in jedem Alter, nicht nur in der Grundschule.
- Musterlösungen neben den Übungsaufgaben, damit der Lösungsweg sichtbar bleibt.
- Weniger Aufgaben pro Blatt mit mehr Platz dazwischen; Karopapier zum Untereinanderschreiben.
- Arbeitsaufträge in kurzen Schritten, schriftlich und mündlich.
- Mehr Zeit für Rechenaufgaben und das Abschreiben von der Tafel, oder eine ausgedruckte Vorlage.
- Ein Taschenrechner bei Aufgaben, in denen es ums Denken und Problemlösen geht, nicht ums Rechnen.
- Kein Wettrechnen, keine Tests auf Zeit vor der Klasse und kein unangekündigtes Vorrechnen an der Tafel.
- Verständnis unter vier Augen prüfen und den Lösungsweg mitbewerten, nicht nur das Ergebnis.
Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie in Klassenarbeiten und Prüfungen
In Klassenarbeiten und vor allem in zentralen Prüfungen gelten strengere Regeln als im Unterricht, weil die Bedingungen für alle fair bleiben müssen. Was zugelassen ist, wer es bekommt und welcher Nachweis nötig ist, legt das jeweilige Land fest. Jede der folgenden Maßnahmen gilt nur, soweit die Regeln Ihres Bundeslandes und Ihrer Schule sie erlauben.
Fragen Sie früh. Für Abschlussprüfungen gibt es oft Fristen, und ein Nachteilsausgleich soll in der Regel widerspiegeln, wie das Kind auch sonst im Unterricht arbeitet. Hat es im Alltag nie eine Einmaleins-Tafel oder mehr Zeit genutzt, ist das in der Abschlussprüfung schwerer zu begründen.6
- Zeitverlängerung, häufig als fester Anteil der regulären Bearbeitungszeit.
- Ein Taschenrechner in Teilen, in denen nicht das Rechnen selbst geprüft wird.
- Zahlenstrahl, Einmaleins-Tafel oder Formelübersicht, wo zugelassen.
- Ein eigener oder kleinerer Raum, um Ablenkung und Anspannung zu verringern.
- Vorlesen der Aufgaben, hilfreich, wenn Dyskalkulie und Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten zusammen auftreten.
- Pausen, die nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden.
- Vergrößerte oder übersichtlicher gestaltete Aufgabenblätter mit mehr Platz.
Dyskalkulie Benotung: was sich ändern kann und was nicht
Bei der Frage nach der Benotung bei Dyskalkulie hilft die Unterscheidung von oben. Mit einem Nachteilsausgleich wird die Arbeit ganz normal bewertet — nur unter angepassten Bedingungen, etwa mit mehr Zeit. Die Note sagt also dasselbe aus wie bei allen anderen.
Abweichungen bei der Bewertung selbst gehören zum Notenschutz. Manche Länder sehen für Rechenstörungen solche Regelungen ausdrücklich vor, andere nur für Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten oder gar nicht; teils wird dann auf allgemeine Regeln für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zurückgegriffen. Klären Sie mit der Schule, was bei Ihnen gilt, und fragen Sie ausdrücklich, ob eine Maßnahme im Zeugnis vermerkt würde.
Unabhängig davon kann die Lehrkraft im Rahmen ihres pädagogischen Spielraums den Lösungsweg mitbewerten und mündliche Beiträge berücksichtigen. Fragen Sie danach — es ist oft der schnellste Weg zu einer fairen Rückmeldung.
Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie je Bundesland, auch in NRW
Schule ist in Deutschland Ländersache. Deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Regel für den Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie: Jedes Land legt in eigenen Erlassen, Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften fest, welche Maßnahmen möglich sind, wer entscheidet und welcher Nachweis verlangt wird. Das gilt für Nordrhein-Westfalen genauso wie für Bayern, Baden-Württemberg oder Berlin.
Die Regeln ändern sich außerdem von Zeit zu Zeit, und zentrale Prüfungen wie der Mittlere Schulabschluss oder das Abitur können eigene Vorgaben haben. Die verlässlichste Quelle ist daher die aktuelle Regelung Ihres Landes — erhältlich über die Schule, das Schulamt oder das Kultusministerium beziehungsweise Schulministerium Ihres Landes. Fragen Sie die Schule nach der Vorschrift, auf die sie sich stützt.
Welche Nachweise ein Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie braucht
Kleine Anpassungen im Unterricht beginnen oft, sobald die Lehrkraft zustimmt. Ein förmlicher Nachteilsausgleich — der schriftlich festgehalten und auch in Klassenarbeiten und Prüfungen beachtet wird — setzt dagegen in der Regel einen Nachweis voraus. Das ist meist ein Gutachten beziehungsweise eine Diagnose von Kinder- und Jugendpsychiatern, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder (Schul-)Psychologen, das die Schwierigkeit beschreibt und Maßnahmen empfiehlt. Wie diese Abklärung abläuft, lesen Sie unter Dyskalkulie Diagnose.
Ein kostenloses Online-Screening wie der Dyskalkulie-Test ist kein Nachweis für die Schule. Es kann Ihnen aber helfen, im Gespräch zu erklären, welche Zahlenfähigkeiten betroffen sind und warum eine fachliche Abklärung sinnvoll ist. Unterlagen aus der Schule — Arbeiten, Beobachtungen der Lehrkraft, Ergebnisse von Lernstandserhebungen — stützen den Antrag.7
Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie in Ausbildung, Studium und Beruf
Dyskalkulie endet nicht mit der Schule, und ein Nachteilsausgleich muss es auch nicht. In Ausbildung und Berufsschule sowie in Prüfungen vor den Kammern kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Hochschulen haben in der Regel Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und Regeln für Prüfungsanpassungen wie Zeitverlängerung oder Taschenrechner. Meist wird ein aktueller Nachweis verlangt — heben Sie Gutachten also auf.
Im Beruf können Taschenrechner und Tabellenvorlagen, schriftliche Anleitungen für zahlenlastige Abläufe, mehr Zeit für Aufgaben mit Zahlen oder eine Kollegin, die Rechnungen gegenprüft, helfen. Ob und wie Sie die Dyskalkulie offenlegen, ist Ihre Entscheidung. Strategien für Beruf und Alltag finden Sie unter Dyskalkulie bei Erwachsenen.2
Damit der Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie im Alltag wirkt
Ein Nachteilsausgleich auf dem Papier hilft nur, wenn er auch angewendet wird. Achten Sie darauf, dass jede Lehrkraft mit zahlenlastigen Fächern — auch Physik, Chemie, Erdkunde oder Informatik — davon weiß. Fragen Sie Ihr Kind, ob die Maßnahme hilft; wer sich dadurch vorgeführt fühlt, nutzt eine Einmaleins-Tafel vielleicht nicht, die eigentlich viel bringen würde.
Nachteilsausgleich und Üben gehören zusammen. Mehr Zeit hilft in der Klassenarbeit; regelmäßige Arbeit an den grundlegenden Zahlenfähigkeiten hilft, mit der Zeit etwas weniger davon zu brauchen. Auf der Seite Dyskalkulie Übungen finden Sie Aktivitäten nach Fähigkeit, die zu Hause neben dem Nachteilsausgleich laufen können.